Behandlungskosten
Die Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH)
abgerechnet, ausgenommen sind die verschiedenen Massagetechniken.
Die Behandlungskosten werden von den privaten Krankenversicherungen, den Zusatzversicherungen und von der Beihilfe zu den jeweils vereinbarten Bedingungen übernommen.

