Die Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH)
abgerechnet, ausgenommen sind die verschiedenen Massagetechniken.

Die Behandlungskosten werden von den privaten Krankenversicherungen, den
Zusatzversicherungen und von der Beihilfe zu den jeweils vereinbarten Bedingungen
übernommen. Es empfiehlt sich, im Vorfeld einer Behandlung bei Ihrer zuständigen
Krankenkasse Erkundigungen einzuholen. Die gesetzlichen Krankenkassen über-
nehmen die Kosten einer naturheilkundlichen Behandlung leider nicht.